Schlagwort: hate speech

  • Der Mord an Luise und sein digitaler Fussabdruck im Netz

    Der Mord an Luise und sein digitaler Fussabdruck im Netz

    Wenn Kinder Kinder töten

    Es ist schrecklich, was der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg angetan wurde. Diese Tat – begangen von zwei ebenfalls noch minderjährigen Mädchen – ist grausam und widerlich. Noch widerlicher aber ist die öffentliche Reaktion darauf auf der Video-Plattform Tik Tok. Mit wütenden Reaktionen aus der Bevölkerung im ganzen Land war zu rechnen. Schließlich können die noch minderjährigen Täterinnen strafrechtlich nicht belangt werden. Und das ist bitter. Dadurch bleibt der Tod von Luise wohl für immer ungesühnt. Doch halt! So einfach kann man das auch nicht stehenlassen. Wenn die beiden Täterinnen nicht total abgebrüht sind, werden sie zu einem viel späteren Zeitpunkt das ganze Ausmaß ihrer Tat begreifen können. Und sie werden dann bis zum Ende ihrer Tage mit ihrer Schuld leben müssen.

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  • Hate speech – die hässliche Seite des Internet

    Hate speech – die hässliche Seite des Internet

    ENDLICH! Endlich konnte sich mal ein deutsches Gericht zu einem Urteil gegen feige Hetze im Internet durchringen. Endlich steht mal die Justiz hinter dem Opfer und nicht hinter den Tätern.

    Die Grünen-Politikerin Renate Künast musste einiges aushalten, bevor der Gerechtigkeit Genüge getan wurde. Sie wurde auf das Übelste von anonymen Pöblern auf Facebook beschimpft und beleidigt. Da fielen Worte wie „gehirnamputiert“, „Schlampe“, Drecksfotze“, „Drecksschwein“. Renate Künast wehrte sich und zog vor Gericht. Scheinbar fand das Landgericht Berlin das alles nicht so schlimm. Das Gericht war der Auffassung, dass Frau Künast ja selbst schuld ist. Schließlich hat sie solche Verbalattacken aufgrund ihres Zwischenrufs während einer politischen Debatte verdient. Und außerdem sind Ausdrücke wie „Drecksschwein“ und „Schlampe“ keine Beleidigungen. Daraus leite ich ab: Ich darf also jede Polizistin als „Schlampe“ oder „Dreckschwein“ betiteln. Denn nach Meinung des Gerichts ist das ja keine Beleidigung und somit auch keine Beamtenbeleidigung.

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