Elektronische Patientenakte für alle (ePA)

Stufenweise Einführung der elektronischen Patientenakte

Gut Ding braucht Weile. Nun ist sie endlich da, die elektronische Patientenakte (ePA). Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Angepriesen wurde die ePA als „ePA für alle“. Doch halt: Wirklich für alle? Nicht ganz. Anfang Januar 2025 wurde die ePA zunächst einmal nur für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt und soll stufenweise ausgebaut werden.

Mit Einführung der ePA mussten alle Patientinnen und Patienten die ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen. Seit 15. Januar 2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, automatisch eine ePA an. Damit wurde aus der ePA die „ePA für alle“. Gleichzeitig startet für ausgewählte Praxen in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens eine Testphase.

Seit 29.04.2025 steht es allen Praxen in Deutschland frei, die ePA zu nutzen. Ab 1. Oktober 2025 wird die ePA für alle Ärztinnen/Ärzte sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten verpflichtend. Sie müssen dann die ePA nutzen und mit Daten befüllen.

Versicherte, für die bereits eine ePA angelegt wurde, können auch im Nachhinein Widerspruch einlegen. Die bereits angelegte ePA wird dann mit den evtl. bereits befüllten Daten wieder gelöscht. Aber noch ist es nicht soweit.

Und wie ist das mit den privaten Krankenversicherungen?

Natürlich dürfen auch private Krankenversicherer ihren Mitgliedern die ePA anbieten. Bisher bieten folgende private Krankenversicherungen die ePA bereits an (Stand Februar 2025):

· Allianz Private Krankenversicherung (nähere Informationen hier).

· Signal Iduna Krankenversicherung (nähere Informationen hier).

· R+V Krankenversicherung (nähere Informationen hier).

Weitere werden im Laufe des Jahres folgen.

Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte haben, können sie die ePA nur über die ePA-App nutzen. Um eine ePA von deiner privaten Krankenversicherung anlegen zu lassen und diese nutzen zu können, benötigst du deine Krankenversicherungsnummer (KVNR) und eine GesundheitsID, die du von deiner privaten Krankenversicherung erhältst. Damit kannst du dich jederzeit in deine ePA-App einloggen und hast die gleichen Möglichkeiten wie gesetzlich Versicherte.

Wichtig: Um als Privatversicherte(r) den Arztpraxen Zugriff auf deine ePA zu gewähren, musst du deine Krankenversicherungsnummer einmalig übermitteln. Das geht über die Funktion „Online Check in“, die du in der ePA-App deiner Krankenversicherung findest.

Gegenüber der ePA für gesetzliche Versicherte stellen private Krankenversicherungen keine Abrechnungsdaten in die ePA ein.

Was ist das eigentlich – die elektronische Patientenakte?

Die ePA ist ein zentraler digitaler Speicherort für deine Diagnosen, Befunde und sonstigen Unterlagen, die deine medizinische Versorgung betreffen. Sie soll als Teil des Digital-Gesetzes das Leben sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Leistungserbringer (z. B. Krankenkassen, Ärzte) leichter machen, indem sowohl du als auch deine behandelnden Ärztinnen und Ärzte sofortigen Zugriff auf alle relevanten Informationen und Unterlagen haben. Du kannst deine Gesundheitsdaten mit den Einrichtungen des Gesundheitssystems wie Arztpraxen und Krankenhäusern teilen. Die ePA soll stufenweise ergänzt werden. Begonnen wurde mit der digitalen Medikationsliste. Diese enthält alle Arzneimittel, die Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten nach dem Anlegen der ePA mittels eRezept verordnen und die von der Apotheke ausgegeben werden. Die digitale Medikationsliste wird somit nach und nach gefüllt. Eine wertvolle Informationsquelle für Ärztinnen und Ärzte, die anhand dieser Liste auch gleich sehen, ob ein Rezept auch tatsächlich bei der Apotheke eingelöst wurde.

Wer kann was sehen?

Doch keine Panik: Du als Versicherte(r) entscheidest, welche Daten in die ePA kommen und wer darauf zugreifen darf. Zunächst einmal können alle Praxen und Apotheken die Daten und Dokumente der ePA einsehen. Du kannst aber festlegen, dass bestimmte Praxen oder Apotheken deine Daten nicht einsehen dürfen. In der ePA-App deiner Krankenkasse kannst du auch eingestellte Daten verbergen oder komplett löschen. Wie du die ePA handhabst und welche Gesundheitsdaten einfließen, erfährst du von deiner Krankenkasse.

Die Vorteile der ePA

Die ePA bringt eine Vorteile für beide Seiten: Für dich als Versicherten und für die Ärztinnen/Ärzte sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten.

  • Mehr Durchblick bei der Ärztin oder dem Arzt, weil sie/er durch den Einblick in die ePA gezielter nachfragen kann.
  • Du brauchst dir nicht zu merken oder aufzuschreiben, welche Medikamente du einnimmst, bevor du zur Ärztin/zum Arzt gehst, weil diese(r) die Medikamente, die du einnimmst, durch die ePA sofort auf dem Schirm hat. Dadurch ist eine optimale Versorgung gewährleistet.
  • Du kannst deine medizinischen Daten einsehen, wann und wo du willst. Zu Hause, im Büro, unterwegs oder im Urlaub.
  • Das lästige Suchen in deiner Krankengeschichte entfällt. Für dich und für die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt.
  • Volle Kontrolle: Du allein bestimmst, wer die Informationen in der ePA einsehen darf.
  • Medikationsliste, Krankengeschichte und Arztbriefe fließen ganz ohne dein Zutun in die ePA. Du brauchst dich um nichts zu kümmern.
  • Datenschutzrichtlinien sorgen dafür, dass die Daten deiner ePA geschützt sind, da dein Daten nach den höchsten Sicherheitsstandards auf zentralen Servern gespeichert werden.
  • Die ePA-Apps sind werbefrei und kostenlos.
  • Du kannst selbst Dokumente einstellen, lesen, herunterladen und Berechtigungen vergeben bzw. löschen.

Wie kommst du zu deiner ePA?

Aber wie kommst du nun zu deiner ePA? Alle gesetzlichen Krankenkassen stellen eine App für die ePA zur Verfügung. Die kannst du kostenlos auf dein Tablet oder dein Smartphone herunterladen. Entweder über die Webseite der Krankenkasse oder über Google Play. Wenn du die ePA auf deinem Computer nutzen möchtest, brauchst du keine App. Auch die Desktop-Versionen werden von den Krankenkassen bereitgestellt. Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, solltest du dir aber die ePA-App deiner Krankenkasse herunterladen. Von den Krankenkassen gibt es zum Teil Online-Seminare und Selbstlern-Angebote. Frage einfach bei deiner gesetzlichen Krankenkasse nach oder schaue auf deren Internetseite.

Vor dem 15. Januar 2025 musstest du dich noch für die Nutzung der ePA bei deiner Krankenkasse registrieren. Das ist inzwischen nicht mehr der Fall, da die gesetzlichen Krankenkassen für all ihre Mitglieder die ePA automatisch anlegen. Allerdings musst du dich mit deiner elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen PIN in der App registrieren, wenn du sie in vollem Funktionsumfang nutzen möchtest. Anstelle der elektronischen Gesundheitskarte kannst du alternativ auch die GesundheitsID nutzen, die du auf deinem Smartphone speicherst. Damit kannst du dich in elektronischen Gesundheitsanwendungen ausweisen und auf deine Daten zugreifen. Außerdem musst du dann deine elektronischen Gesundheitskarte nicht immer mit dir führen. Sowohl die elektronische Gesundheitskarte als auch die GesundheitsID erhältst du von deiner gesetzlichen Krankenkasse.

Hier ein Beispiel anhand der ePA der DAK, wie du dich anmelden kannst:

Du kannst zwischen verschiedenen Anmeldeverfahren wählen:

Angenommen, du entscheidest dich für die Anmeldung per Gesundheitskarte und der zugehörigen PIN. Dann benötigst du die PIN und die Zugangsnummer deiner Gesundheitskarte:

Diese Daten gibst du dann in die entsprechenden Felder ein:

Dann hältst du deine Gesundheitskarte an die Kamera auf der Rückseite deines Smartphones:

Die Anmeldung erfolgt dann automatisch, sobald die Gesundheitskarte erkannt wurde.

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